Naumburg

To see him obviously framed
Couldn`t help but make me feel ashamed to live in a land
Where justice is a game.

Bob Dylan, Hurricane

Wie war das wohl im OLG am Domplatz 10, in der 30.000 Einwohner zählenden Stadt, als drei Richter des Strafsenates über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle zu entscheiden hatten, weil das Landgericht Halle die Anklage wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung gegen drei Richter des Familiensenats desselben Gerichts nicht zugelassen hatte. In einem Gericht von familiärer Größe, mit nur 46 Richterstellen. Geht man da als Berichterstatter mal ins Nachbarzimmer, in dem einer der Verbrecher sitzt oder spricht man ihn beim Mittagessen an und fragt, würdest du auch in der Hauptverhandlung schweigen, wenn wir eröffneten? Ja?, und die anderen sicher auch, na dann brauchen wir ja nicht zu eröffnen.
Um Verbrecher zu verurteilen, entwickelt die Justiz bemerkenswerte Fantasie (z.B. die Widerspruchslösung). Hier läßt man sie laufen. Und nicht nur das. Diese Typen, die gegen alle Widerstände verhindern wollten, daß ein Sohn zu seinem Vater kommt, wobei es gewiss kein Zufall gewesen ist, daß dieser Vater Görgülü und nicht Schmidt hieß, können weitermachen, als hochrangige Richter des Landes Sachsen-Anhalt. Zynische Rassisten an der Spitze der dortigen Justiz. 
Der Gesetzgeber sollte für Entscheidungen von Kollegialspruchkörpern eine Remonstrationspflicht im GVG statuieren, wenn die Mehrheitsentscheidung eine Rechtsbeugung ist. Wird nicht remonstriert, haben die Entscheidung auch alle getragen. Dann gibt es das nicht mehr, was wir hier erleben mußten, daß die Beschuldigten schweigen und Verbrecher weiter Unrecht sprechen können, weil es ja theoretisch sein könnte, daß ein Guter dem Senat angehörte, der nur leider überstimmt wurde von den anderen beiden Bösen. Zwar weiß man nicht, ob das so war und dann weiter nicht, wer der etwaige Gute gewesen ist, aber gerade deshalb kann man keinen verurteilen.
Der jetzige Rechtszustand ist eine Aufforderung zur Rechtsbeugung!

Die Entscheidung des OLG Naumburg ist abgedruckt in NJW 2008, 3585 mit zahlreichen und lesenswerten Nachweisen. Siehe auch meinen Beitrag vom 23.01.2009.

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