… sei nicht die späte Ersatzbeschaffung sondern, daß bereits zuvor ein Interimsfahrzeug angschafft (und bezüglich dessen auch schon MwSt bezahlt worden ist), so der Kommentator.
Letzteres war zwar so, ist aber nicht der „Witz“. Die Entscheidung beschäftigt sich nämlich lang und breit mit konkludentem Verzicht und Verwirkung, so daß es ersichtlich um den Zeitfaktor und nicht um das Interimsfahrzeug geht.
Der „Witz“ der Entscheidung von Marl…
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