Archiv für den Tag: Januar 12, 2009

Der „Witz“ der Entscheidung von Marl…

… sei nicht die späte Ersatzbeschaffung sondern, daß bereits zuvor ein Interimsfahrzeug angschafft (und bezüglich dessen auch schon MwSt bezahlt worden ist), so der Kommentator.
Letzteres war zwar so, ist aber nicht der „Witz“. Die Entscheidung beschäftigt sich nämlich lang und breit mit konkludentem Verzicht und Verwirkung, so daß es ersichtlich um den Zeitfaktor und nicht um das Interimsfahrzeug geht.

Mehrwertsteuerersatz auch lange nach dem Unfall

Mehrwertsteuer muß nur ersetzt werden, wenn sie angefallen ist, bei einem Totalschaden dann, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde. Findet der Geschädigte zunächst kein adäquates Ersatzfahrzeug und kauft er es erst ein Jahr später, dann muß die Mehrwertsteuer halt eben dann erst gezahlt werden. Aber sie muß gezahlt werden (AG Marl-NJW 2009, 155).