Nachdem die Mutter das Strafmandat mit dem vormals tätigen Rechtsanwalt für ihren inhaftierten Sohn beendet hatte, schickte er ihr eine vierstellige Kostenrechnung für 3,75 Stunden a 250 € zzgl. MwSt. Beiordnen lassen hatte es sich in diesen 3,75 Stunden dabei schon. Nicht hingegen eine Honorarvereinbarung getroffen. Und 250 €/h? ‚Ne Menge Geld für einen FWWRA (Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt). Aber der Versuch scheint’s ihm wert gewesen zu sein.
Solche „Spezialisten“ kenne ich auch. Nach einer „Beratung“ von ~8 Min und der Aussage des Anwalts: „Ich bin kein Fachanwalt für Sozialrecht. Das ist viel Arbeit und bringt nichts ein. Ich bin nicht an dem Mandat interessiert“, kam dann innerhalb von 2 Tagen eine Kostennote über 175 DM (war vor 2000).
Versuchter Betrug, indem der Mutter vorgetäuscht wird, es sei eine wirksame Vergütungsvereinbarung geschlossen worden?
Habe aber auch schon umgekehrt eine Großkanzlei erlebt, die im Rahmen eines Beratungsmandats ursprünglich eine Vergütungsvereinbarung abschloss. Nachdem der Mandant kündigte und noch nicht sehr viele Stunden angefallen waren, die Stundenabrechnung wegen angeblicher Falschberatung nicht bezahlen wollte, eine neue Rechnung nach gesetzlichen Gebühren stellte, mit der sie deutlich mehr abrechnete. Der musste man dann klarmachen, dass auch eine Großkanzlei an vertragliche Regelungen gebunden ist.