Ich hatte schon am 18. September 2008 über eine Entscheidung des EuGH berichtet, wonach in Deutschland ein EU-Führerschein, z.B. aus Polen oder Tschechien, nicht anerkannt werden muß, wenn sich in diesem Führerschein deutsche Wohnsitzdaten befinden.
Dies hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht (3 C 26, 38.07) in zwei Entscheidungen so gesehen.
Deutsche Wohnsitzdaten in EU-Führerschein vermeiden II
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