Archiv für den Tag: Mai 26, 2009

Erstattung der Gutachterkosten und Bagatellschäden

Das LG Nürnberg hat entschieden, daß die Kosten eines Schadensgutachtens auch dann nicht vom Unfallverursacher zu ersetzen sind, wenn der Schaden 771,82 € betragen hat. Eine oftmals bei 700 € anggesiedelte Bagatellschadensgrenze existiere in dieser Starrheit nicht. Kratzer die vor allem Lackierkosten verursachen seien auch dann ein Bagatellschaden, wenn zur Schadenbeseitigung, wie hier, mehr als 700 € aufgewendet werden müßten (NZV 2009, 244).