In einem Beschluss vom 04.06.09 hat das Landgericht Darmstadt einen Hauptverhandlungstermin vor dem Schöffengericht Bensheim aufgehoben ( 3 Qs 309/09). Über die Vorgeschichte hatte ich im meinem Beitrag „Die terminliche Verhinderung des Verteidigers“ vom 13.05.09 bereits berichtet. Das Landgericht führt aus: „Ob über die Erklärung eines Verteidigers seiner Urlaubsabwesenheit hinaus eine Buchungsbestätigung verlangt werden kann, erscheint schon sehr zweifelhaft… Entscheidend ist vielmehr, daß auch dem Verteidiger ein Urlaub zusteht und in diese Zeit keine Termine gelegt werden sollen…. es ist nicht erkennbar, daß das Amtsgericht seine Terminierung hierauf nicht einrichten konnte… Ohnehin ist eine besondere Eilbedürftigkeit nicht zu erkennen, nachdem die Anklage bereits am 08.09.2008 beim Amtsgericht einging.“
Bensheim ist nicht Athen. Also müssen die Eulen halt mittels Beschwerdekammer dorthin getragen werden.
Schönen Feiertag!
Landgericht Darmstadt bescheinigt Verteidiger Recht auf Urlaub
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