Nach dem Schlussvortrag des Staatsanwaltes mußte der Kollege dringend weg, weswegen das Verfahren gegen seine Mandantin faktisch abgetrennt (ohne Beschluss) und gesondert, nämlich sofort, entschieden wurde. Das letzte Wort hatte die Angeklagte übrigens erst nach der Urteilsberatung und daran schloss sich auch nicht nochmals eine solche an. Danach kam noch der Schlussvortrag des weiteren Verteidigers und erneute Urteilsberatung. Der Vorsitzende fing dann zunächst ein Urteil an zu verkünden, das auf den Fall vor Abtrennung gepaßt hätte. Dies brach er mit der Erklärung ab, es sich schon „vorgeschrieben“ zu haben. Vorgeschrieben also vor den Schlussvorträgen der Verteidiger! Vorgeschrieben vor der Schlussberatung mit den Schöffen! Man reibt sich die Augen. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft rollte dieselben.
Urteilsentwurf vor den Schlussvorträgen und der Schlussberatung
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