Das OLG Frankfurt (NZV 2009, 350) hat am 22.1.09 entgegen der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden, daß im Verkehrszentralregister getilgte Voreintragungen dennoch gegen den Betroffenen verwertet werden dürfen, wenn das Gericht innerhalb der einjährigen Überlagefrist, die sich an die Tilgungsfrist anschließt, entscheidet.
Der Richter des 5. Strafsenates in Leipzig Peter König kritisiert die Entscheidung als mit dem Wortlaut des § 29 StVG nicht vereinbar.
Er fragt weiter, weswegen nicht nach § 121 II GVG dem BGH vorgelegt worden ist (das OLG meint dazu, durch Ablauf der Überlagefrist kurz nach seiner Entscheidung trete prozeßuale Überholung ein) und fordert: das nächste OLG muß vorlegen, es sei denn das OLG Ffm gibt seine Auffassung auf.
Sollte vorgelegt werden, wird die Frage sicher nicht im Sinne des OLG Ffm beantwortet werden!
Getilgte Voreintragungen innerhalb der Überlagefrist verwertbar
Schreiben Sie eine Antwort