Wieder einmal gelesen: Urteil des LG Mannheim vom 23.01.1997:
„Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den Zeugen V haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont, Belastungstendenzen gegen den Angekl. hervortreten zu lassen, indem er in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz ja geradezu Elestizität demonstrierte, im entscheidenden Punkt der – für ihn vorteilhaften – angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb wie ein Panzer. Weiterlesen
Wie ein Strafrichter die (Vorder-)Pfälzer sieht (NJW 1997, 1995)
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