Ich hatte bereits am 4. Februar 2010 über den Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts berichtet. Volkmann hat die Entscheidung jetzt in NJW 2010, 417 besprochen. Hieraus einige Zitate:
„… sind die Tore für willkürliche Begrenzungen der Meinungsfreiheit geöffnet. Es besteht dann die Gefahr, dass der Kreis der grundlegenden Wertungen zu weit gezogen wird und aus der politischen Debatte auch jene bloß unbequemen Äußerungen ausgeschlossen werden, auf die gerade eine nicht im Juste-milieu erstarrte Demokratie angewiesen ist. Diskussionsverbote erwecken zudem immer den Anschein, als hätte man etwas zu verbergen oder zu befürchten; sie sind traditionell das Mittel derer, die ihre selbst nicht sicher sind „(a.a.O., S. 418). Weiterlesen
„… und antifaschistischer Bundesstaat“ II
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