Absehen von MPU bei Abstinenznachweis von nur vier Monaten

Mandant war in allgemeiner polizeilicher Verkehrskontrolle mit geringer Menge Amphetamin in der Hosentasche aufgefallen. Fahrerlaubnisbehörde ordnete ärztliche Untersuchung an. Nichts feststellbar. Arzt fragt nach Drogenkonsum. Mandant gibt an, bis zur Kontrolle täglich Haschisch, regelmäßig am Wochenende Amphetamin und gelegentlich Kokain konsumiert zu haben. Seit vier Monaten sei er abstinent, was der Arzt für glaubhaft befindet. Mandant spricht mit seinem Anwalt vorsorglich bei Fahrerlaubnisbehörde vor. Man weiß, diese könnte sofort die Fahrerlaubnis entziehen und eine neue erst nach positivem MPU-Gutachten wieder erteilen, das regelmäßig eine einjährige Abstinenz voraussetzt. 
Weil der Mandant jedoch offen seine Drogenvergangenheit geschildert hatte, die ihm nicht aufgrund der ärztlichen Untersuchung hätte nachgewiesen werden können, und viermonatige Abstinenz nachgewiesen war, wurde Übereinkunft erzielt, daß er noch sechs Monate lang sich einem Drogenscreening unterzieht und an einer verkehrspsychoöogischen Beratung teilnimmt. Werden diese Bedingungen erfüllt, schließt die Fahrerlaubnisbehörde die Akte.

2 Gedanken zu „Absehen von MPU bei Abstinenznachweis von nur vier Monaten

  1. RA Michael Langhans

    Erstaunlich, erstaunlich. Die Frage der Verhältnismäßigkeit verschwindet viel zu häufig hinter irgendwelchen Dienstanweisungen, Vorgaben etc. – wohl wissend, dass verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ewig auf sich warten lassen.

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