Das sind die auf dem Rücksitz beifahrende Ehefrau und Tochter, gestern zu Zeugen vor dem OLG Frankfurt geadelt, die sich „100%ig“ sicher sind, daß der beklagte Papa bei dem Unfall vom 10.03.2007 (!) links geblinkt hat, bevor er nach ebendahin abbog, und dabei leider (nein, leider haben sie nicht gesagt und sicher auch nicht gedacht) den auf der linken Spur fahrenden Kläger mit seinem Motorrad übersehen hat. Immer achte man darauf, weil man das ja auch so gar nicht leiden kann, wenn jemand nicht blinkt. Nein, eigentlich müsse man beim Papa auch nicht darauf achten, weil, der ja eh immer blinkt. Aber man achte eben darauf und das habe man halt so drin.
Schade ist nur, daß man dem Blinker nicht anhört, ob er rechts oder links blinkt. Sollte man ändern, extra für solche Zeugen, für Frau und Tochter, damit sie in Zukunft noch „besser“ und noch viel wahrheitsgemäßer vor Gericht aussagen können.
Wieso? Hat er rechts geblinkt und ist links abgebogen?
Interessant wäre, ob das Gericht die Zeugen für glaubwürdig hielt und wie die Aussagen bewertet wurden…
Das nenn ich mal nen schlechten Verlierer