Verteidiger verteidige!

Eine Selbstverständlichkeit. Manchmal bedeutet dies einen Rückzug. Vor allem dann, wenn ein nicht vorbestrafter Heranwachsender angeklagt ist, in einer Disco drei Leute vermöbelt zu haben (u.a. ein Nasenbeinbruch), die ihn gut von der Schulzeit her kannten. Die waren erst zur Wundversorgung ins Krankenhaus und sind dann zur Polizei zur Anzeigeerstattung.
Die Freundin des Angeklagten ging dort ein paar Wochen später in Begleitung des späteren Verteidigers des Angeklagten  als Zeugin hin. Sagte aber nicht aus, „um sich selbst nicht zu belasten“.
In der Hauptverhandlung vom 27.09.10 in Groß-Gerau stritt der Angeklagte nicht ab da gewesen zu sein. Aber er sei angegriffen worden. Er habe die ganze Zeit seine Hände hoch in die Luft gehalten, was er auch sogleich demonstriert.Dieselbe Geste wiederholt sich nun noch vier Mal, nämlich bei der Vernehmung der „Entlastungszeugen“, die allesamt dreist das Gericht belügen.
Aber die Vermöbelten sind ja auch noch da. Auf deren Aussage stützt das Gericht seinen Schuldspruch.
Die mündliche Urteilsbegründung läßt Ausführungen dazu vermissen, daß der Angeklagte nicht nur die Geschädigten verletzt hat (die Zeugin  mit dem Nasenbeinbruch hat auch mehr als ein Jahr nach dem Vorfall ihren Geruchssinn noch nicht vollständig wiedererlangt) sondern sie mit Hilfe von gedungenen Zeugen (vier Fälle von uneidlicher Falschaussage) der Lüge und falschen Verdächtigung zeiht (Nachtatverhalten). Das geht dann allerdings weit über zulässiges Verteidigungsverhalten hinaus!

Ein Gedanke zu „Verteidiger verteidige!

  1. Helmut Karsten

    What else is new? Die richterliche Beweiswürdigung (und die grenzenlose Freiheit hierzu) macht aus derartigen Fällen ein „Würfelspiel“.
    Ich wurde dreimal von einem xx-vorbestraften 95 kilo Frustschläger unprovoziert angefallen und schon beim ersten Übergriff wurde ich (60 kilo) nachhaltig verletzt. Alles erwiesen – durch 2 Verfahren. Als ich den Schläger, beim 4. Angiff instinktiv und reflexartig, in Notwehr gestoppt habe (mehr habe ich nicht getan, obwohl ich das konnte), wurde ich für meine Notwehr verurteilt.

    Wahnwitzig ist mM nach folgendes: Die vorausgegangenen Übergriffe, zu meinen Ungunsten, wurden nicht als Vortatverhalten gewertet, weil ich den Schläger angeblich beleidigt hätte. Dies wurde im Straf- und Zivilverfahren nicht bewiesen. Zeugen gab`s beim 4. Angriff (innerhalb von 20 Stunden) keine. Nur meine Verletzungen sind per gerichtsmed. Gutachten erwiesen worden. Aber hier musste ich mir sagen lassen, dass ich als Angegriffener hätte von meiner Verteidigung zurücktreten müssen! Also ICH muss mich schlagen lassen, während dem Schläger schon eine (angebliche) verbale Beleidigung als Notwehr angerechnet wird.

    Nur gut, dass der Schläger seither schon wieder einer Gewalttat überführt (Kuschlurteil) wurde. So dass der Tag noch kommen wird, wo ich der StA-schaft Bamberg eine Leiche auf den Schreibtisch legen werde. mehr auf meiner HP.

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