Die FAZ berichtete gestern über den „Massenfreispruch“ von 40 Betroffenen von Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen am Amtsgericht Herford in Westfalen. Der offensichtlich erfahrene Richter Helmut Knöner (62) habe dies mit nicht eindeutigen gesetzlichen Regelungen zur Tempoüberwachung begründet. Die Lichtbildaufnahmen beruhten auf gesetzlichen Vorschriften, die zur Terrorabwehr geschaffen worden seien (gemeint ist wohl § 100h StPO). Er bemängelt, daß nicht (nur) da „geblitzt“ werde, wo es für die Verkehrssicherheit sinnvoll ist, sondern (auch) dort, wo sich mit den Verkehrsübertretungen Kasse machen lasse. Es sei dazu keine genaue Vorschrift für die Verkehrsüberwacher vorhanden, die diese entsprechend binde, so daß jeder da blitze, wo er Lust hat.
Der Mann hat Recht! Und er weiß wovon er redet. Das Gerede von der Raserei, der Einhalt zu gebieten sei, ist reine Heuchelei! Mal sehen, wie das weitergeht. Nicht, daß gegen den Mann noch ein Rechtsbeugungsverfahren eingeleitet wird. Lieber soll das OLG Hamm mal über die Rechtsbeschwerden der StA entscheiden.
Der Massenfreispruch von Herford
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