Bekanntlich hatte das OLG Hamm die Rechtsbeschwerden der StA Bielefeld gegen einige der „Massenfreisprüche von Herford“ wegen unzulässig erhobener Verfahrensrügen verworfen. Unter Bezugnahme auf die Presseerklärung des OLG Hamm bezeichnet die NJW von diesem Donnerstag im Teil „Aktuell“ die Rechtsbeschwerden als „Einsprüche“ und belegt damit einmal mehr, dass dieser Teil der NJW nicht den Anspruch erhebt, von der Fachwelt ernst genommen zu werden, was allerdings die Frage aufwirft, an wen sich „NJW-aktuell“ dann eigentlich wendet.
Ist mir eben beim Lesen auch aufgefallen. Sehr ärgerlich bei einer Zeitschrift, die sich gerne als „die“ Zeitschrift sieht.
das ist aber doch auch bekanntes Phänomen: Im Fernsehen, und zwar bei ARD und ZDF, kann auch kaum ein Reporter zwischen Berufung und Revision unterscheiden. Da sind „Einspruch“ und „Rechtsbeschwerde“ schon schwerer :-), bei der NJW sollte man es allerdings wissen.