Staatsanwalt: wer bloggt hat nichts besseres zu tun

Der Volksfreund in Trier schrieb gestern über die Beiträge in diesem Blog zu dem Drogen-Prozeß vor dem Landgericht Trier. Ausgerechnet im Plädoyer meinte der Staatsanwalt daher, Anwälte die bloggen, hätten entweder keine Mandate oder könnten diese aus durchs Bloggen verursachtem Zeitmangel nicht richtig betreuen.
Das sollten sich so heftig bloggende Richter (und ehemalige), für die sicher  nichts anderes gelten dürfte, z.B. Burhoff oder Ballmann alias Burschel, auch ruhig mal gesagt sein lassen.
Auch andere Tabus hielten vor den beiden Staatsanwälten, die stets unter Polizeischutz zum und vom Gerichtsgebäude kommen, nicht stand. Sie meinten, die Anwälte handelten nicht im Interesse ihrer Mandanten. Diese wären viel besser beraten gewesen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hätten. Dann hätte es wenigstens dieses gegeben, was man zu ihren Gunsten hätte in die Waagschale werfen können. So gebe es nichts. Und daran sind natürlich die Anwälte schuld.
In den ganzen anderen Prozessen mit dem auch hier präsentierten immerwährenden und unvermeidlichen  „Kronzeugen“ hatten die Angeklagten gute Anwälte. Das sieht man daran, dass die nämlich alle ein Geständnis abgelegt hatten.

Der Volksfreund berichtet über den letzten Sitzungstag hier

6 Gedanken zu „Staatsanwalt: wer bloggt hat nichts besseres zu tun

  1. Dr. Nozar

    Ja ja, Trier.
    Immer fleissig.
    Da hatte ein Kollege auch vor drei Wochen Post in diesselbe Richtung bekommen.
    Da wird der Verteidiger für die Einlassung des Angeschuldigten verantwortlich gemacht. Mal ganz pauschal und darauf hingewiesen das der Verteidiger nach 55 !!! die Aussage als Zeuge ja verweigern !

    Da fehlen einem fast die Worte…

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  2. Traudel

    Richter oder Staatsanwälte, die in öffentlicher Verhandlung – natürlich in Anwesenheit der Mandanten – meinen, die Mandanten seien durch den Anwalt schlecht beraten worden, mag ich besonders gern. Eine herrliche Mischung aus Arroganz und Ahnungslosigkeit, die darauf beruht, daß die meisten Richter und Staatsanwälte nach ihrer Anwaltsstation im Referendariat nie wieder eine Anwaltskanzlei von Innen gesehen und insbesondere einem Mandantengespräch bei einem Strafverteidiger noch nie beigewohnt haben.

    Sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht gibt es tausend Gründe, weshalb die Prozeßstrategie so und nicht anders ausgefallen ist. Im Gegensatz zum einem Richter oder Staatsanwalt muß ein Rechtsanwalt über die konkrete Akte hinausdenken und ganz andere Sachen im Blick haben. Im übrigen: viele Mandanten entscheiden sich trotz völlig korrekter Beratung aus mehr oder weniger irrationalen, manchmal aber auch wohlüberlegten Gründen dafür, sich anders als empfohlen im Prozeß zu verhalten. Was das mit schlechter Beratung zu tun haben soll, erschließt sich nicht.

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  3. flauaus Beitragsautor

    Mortensen liegt daneben. Das „rustikale Presseerzeugnis“ ist bedeutend älter als das, womit es hier nur seines Namens wegen verglichen wird. Für eine Regionalzeitung ist er schon ein Qualitätsblatt, vielleicht keine Neue Osnabrücker Zeitung aber auch kein Bergsträßer Anzeiger.

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