Majestät: „Hat ER noch eine Frage?“

Freilich, das Richteramt ist ein königliches, aber man muß es mit dem Gehabe auch nicht übertreiben.
Am Landgericht Mannheim befragte der Vorsitzende Richter den türkischen Zeugen stundenlang, wobei er sich einer Dolmetscherin bediente. Er fragt aber nicht direkt, sondern lieber die Dolmetscherin, beispielsweise: „Hat er das so bei der Polizei gesagt?“ oder „Ist das hier seine Unterschrift?“ usw.
Nach einiger Zeit längeren Befragens in besagter Weise bat ein Verteidiger, doch von „dem etwas antiquierten friderizianischen Er“  Abstand zu nehmen, worum sich der Vorsitzende (das sei „etwas schwierig“) anläßlich der nächsten beiden Fragen erfolgreich bemühte, um allerdings in bemerkenswerter Rückfallgeschwindigkeit alsdann zu dem von ihm eingeübten Modus zurückzukehren. 
Erschwerend kam hinzu, daß es, wie sich Stunden später anläßlich der Befragung durch einen Verteidiger ergab, des Umweges über die Dolmetscherin nicht bedurft hätte.
Der Zeuge war nämlich mit fünf Jahren als Kind nach Deutschland gekommen, lebte seit 40 Jahren ebenda und sprach fließend deutsch. Weil er aber auch gut türkisch konnte, fiel dies gar nicht auf und es interessierte das Gericht auch nicht.

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