Ruft man beim Amtsgericht Worms an, sagt der Anrufbeantworter, man rufe außerhalb der Geschäftszeiten an. „Diese sind: Montags bis Donnerstags von 8.00 Uhr…“
Was nützt da der Blick auf die Uhr, die inzwischen 8.40 Uhr zeigt. Interessant auch der Hinweis, „in besonders dringenden Fällen“ möge man sich an die Polzeiinspektion Worms wenden. Abgesehen davon, dass die sich sicher über solche Anrufe freuen und besonders beflissen bearbeiten, fragt sich, was eigentlich die Polizei dazu beruft, ein Amtsgericht „in besonders dringenden Fällen“ zu vertreten.
Außerhalb der „Geschäftszeiten“ des Amtsgerichts Worms
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