Ruft man beim Amtsgericht Worms an, sagt der Anrufbeantworter, man rufe außerhalb der Geschäftszeiten an. „Diese sind: Montags bis Donnerstags von 8.00 Uhr…“
Was nützt da der Blick auf die Uhr, die inzwischen 8.40 Uhr zeigt. Interessant auch der Hinweis, „in besonders dringenden Fällen“ möge man sich an die Polzeiinspektion Worms wenden. Abgesehen davon, dass die sich sicher über solche Anrufe freuen und besonders beflissen bearbeiten, fragt sich, was eigentlich die Polizei dazu beruft, ein Amtsgericht „in besonders dringenden Fällen“ zu vertreten.
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Amtsgericht Worms vollstreckt sehenden Auges unbegründeten Sicherungshaftbefehl
Zwei Mal war er vom Amtsgericht Worms zu Freiheitsstrafen wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt worden. Die Vollstreckung war jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden, u.a. mit der Weisung Unterhalt zu zahlen. In der zweiten Verurteilung wurde ein Bewährungshelfer bestellt und die Bewährungsaufsicht auf das Wohnsitzgericht übertragen. In der älteren Sache unterblieb dies versehentlich.
Die Bewährung wegen der zweiten Verurteilung lief gut. Er hatte guten und regen Kontakt zum Bewährungshelfer und diesem auch mitgeteilt, daß er seinen Wohnort gewechselt hatte. In der älteren Verurteilung beschwerte sich die Kindmutter über wenige Tage zu spät erbrachte Unterhaltszahlungen beim Amtsgericht Worms. Nachdem das Kind 18 war und nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt tituliert war, stellte er die Zahlungen ein. Die Kindsmutter lief Amok, schickte zahlreiche Briefe an das Amtsgericht Worms und erstattete Strafanzeige wegen Weiterlesen