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Amtsgericht Worms vollstreckt sehenden Auges unbegründeten Sicherungshaftbefehl

Zwei Mal war er vom Amtsgericht Worms zu Freiheitsstrafen wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt worden. Die Vollstreckung war jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden, u.a. mit der Weisung Unterhalt zu zahlen. In der zweiten Verurteilung wurde ein Bewährungshelfer bestellt und die Bewährungsaufsicht auf das Wohnsitzgericht übertragen. In der älteren Sache unterblieb dies versehentlich.
Die Bewährung wegen der zweiten Verurteilung lief gut. Er hatte guten und regen Kontakt zum Bewährungshelfer und diesem auch mitgeteilt, daß er seinen Wohnort gewechselt hatte. In der älteren Verurteilung beschwerte sich die Kindmutter über wenige Tage zu spät erbrachte Unterhaltszahlungen beim Amtsgericht Worms. Nachdem das Kind 18 war und nur  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt tituliert war, stellte er die Zahlungen ein. Die Kindsmutter lief Amok, schickte zahlreiche Briefe an das Amtsgericht Worms und erstattete Strafanzeige wegen Weiterlesen

„Bewährung“ heißt: man muß sich bewähren.

Der, der am 16.12.08 „Bewährung in Meiningen“ bekommen hatte, obwohl er fünffach einschlägig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft war (mein Bericht vom 17.12.2008), ist gestern wegen zweier neuerlicher einschlägiger Taten aus dem Januar zu 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt worden, die sich mit den widerruflichen Bewährungsstrafen nun auf 3 Jahre und 2 Monate addieren. Hoffentlich kommen vor Vollstreckungsantritt nicht noch weitere Taten hinzu.