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Sicherheitsverwahrung menschenrechtswidrig

Zur Entscheidung der Großen Kammer des EGMR vom 11.05.2010, mit der das deutsche Modell der Verwahrung ohne Schuld zum Zweck des Schutzes der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern für menschenrechtswidrig erklärt worden ist:

Süddeutsche Zeitung

Nachträgliche „SV“ im JGG

Der erste Strafsenat des BGH hat gestern entschieden, daß die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in § 7 II Nr. 1 JGG am 8.7.2008 und damit 9 Tage vor Entlassung des Revisionsführers aus 10jährigem Jugendstrafvollzug verfassungsgemäß ist und auch nicht mit der neuen Entscheidung des EMRG vom 17.12.2009 http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\ents\urteile\2010\cont\beckrs_2010_01692.htm&pos=0&lasthit=true&hlwords=#xhlhit
(BeckRS 2010, 01692) kollidiert.