Sicherheitsverwahrung menschenrechtswidrig

Zur Entscheidung der Großen Kammer des EGMR vom 11.05.2010, mit der das deutsche Modell der Verwahrung ohne Schuld zum Zweck des Schutzes der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern für menschenrechtswidrig erklärt worden ist:

Süddeutsche Zeitung

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.