Zur Entscheidung der Großen Kammer des EGMR vom 11.05.2010, mit der das deutsche Modell der Verwahrung ohne Schuld zum Zweck des Schutzes der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern für menschenrechtswidrig erklärt worden ist:
Sicherheitsverwahrung menschenrechtswidrig
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