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Neues im Jugendstrafrecht (BGBl. I 2012, 1854)

Seit dem 5.9.12 kann das Jugendstrafgericht bei einem Heranwachsenden wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen (§ 105 III JGG neu). Nach einer Frist von  sechs Monaten seit Gesetzesverkündung am 4.9.12 kann in Zukunft neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe daneben Jugendarrest verhängt werden (§ 16a JGG neu). Das Gericht kann gerade im Hinblick auf diese Möglichkeit Bewährungsstrafen verhängen (§ 21 I S. 2 neu), die ansonsten zu vollstrecken gewesen wären. Über die „Vorbewährung“ gem. § 27 JGG hinaus kann zukünftig die Entscheidung ob „Bewährung gegeben“ wird überhaupt zurückgestellt und nachträglichem Beschluss (binnen 6 Monaten seit Rechtskraft) vorbehalten bleiben (§§ 61 ff JGG neu). Die Vollstreckung ruht bis dahin (§ 89 JGG neu). Belehrungen haben zukünftig jugend- und heranwachsendengerecht zu erfolgen (§ 70a JGG neu).

Nachträgliche „SV“ im JGG

Der erste Strafsenat des BGH hat gestern entschieden, daß die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in § 7 II Nr. 1 JGG am 8.7.2008 und damit 9 Tage vor Entlassung des Revisionsführers aus 10jährigem Jugendstrafvollzug verfassungsgemäß ist und auch nicht mit der neuen Entscheidung des EMRG vom 17.12.2009 http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata\ents\urteile\2010\cont\beckrs_2010_01692.htm&pos=0&lasthit=true&hlwords=#xhlhit
(BeckRS 2010, 01692) kollidiert.

Drei Verhandlungen-drei angemessene Ergebnisse

1. Teil

Das Amtsgericht Michelstadt hatte über einen jungen Mann zu entscheiden, der zum wiederholten Male wegen Gewalttätigkeiten aufgefallen war. Er war deswegen auch strafrechtlich verurteilt worden. So unter anderem im Jahre 2006, als er erst 16 Jahre alt war, zu einer Bwährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Danach im Jahr 2007 zu einem Arrest von vier Wochen. Dieser wurde allerdings erst im Juli 2008 vollstreckt. Die neuerliche Tat war in laufender Bewährung und vor der Verhängung des Arrestes begangen worden. Angeklagt war eine gefährliche Körperverletzung wegen gemeinschaftlicher Begehungsweise. Weiterlesen