Ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone? Egal!?

Wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone, die es bei uns nun schon in Mannheim und Frankfurt gibt, einfährt, soll ein Bußgeld von 40 € zahlen und einen Punkt in Flensburg erhalten. In der Praxis wird die Plakette aber nur von städtischen Ordnungshütern überwacht, die den ruhenden Verkehr kontrollieren. Die können aber nur feststellen, daß ein Auto ohne Plakette eingefahren ist, nicht aber wer dies getan hat. Da sich die Bußgelddrohung aber nicht gegen den Halter sondern nur gegen den Fahrer richtet, sollten rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen dieser Verfehlung leicht zu vermeiden sein.

Ergänzung vom 26.10.2009: So sieht das auch Dennis Jlussi in NZV 2009, 483, der ergänzend darauf hinweist, daß i.Ü. nur das Fahren, nicht aber das Parken in der Umweltzone mit Bußgeld bedroht ist.

2 Gedanken zu „Ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone? Egal!?

  1. Dennis Jlussi

    Vielen Dank für die Zitierung 😉
    Ich will noch ergänzen, dass allein die Tatsache, dass ein Täter nicht feststellbar ist, die Sache nur wenig verbessert. Wenn man das Parken in der Umweltzone (fälschlich) für verboten hielte, dann würde nämlich der Halter gem. § 25a StVG für die Kosten haften. Das ist zwar meistens billiger als 40 Euro und gibt auch keinen Punkt, ärgerlich ist es dennoch. Ob sogar eine Fahrtenbuchauflage möglich ist, habe ich nicht geprüft. Wirklich „raus“ kommt man aus der Nummer nur, wenn das Parken gar nicht verboten ist (so übrigens auch das AG Frankfurt/Main, NZV, S. 516 – gleiche Ausgabe wie der Aufsatz).

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  2. Pingback: Die blaue Plakette | Rechtsanwalt Flauaus Bensheim Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

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