„Bewährung“ heißt: man muß sich bewähren.

Der, der am 16.12.08 „Bewährung in Meiningen“ bekommen hatte, obwohl er fünffach einschlägig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft war (mein Bericht vom 17.12.2008), ist gestern wegen zweier neuerlicher einschlägiger Taten aus dem Januar zu 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt worden, die sich mit den widerruflichen Bewährungsstrafen nun auf 3 Jahre und 2 Monate addieren. Hoffentlich kommen vor Vollstreckungsantritt nicht noch weitere Taten hinzu.

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