So sieht es das AG Cottbus (StV 2006, 521) und entspricht es auch der Praxis des AG Frankfurt am Main. Wurde der Führerschein sichergestellt oder vorläufig entzogen und sind seither 9 Monate vergangen, ohne daß es zu einem Strafbefehl oder Urteil gekommen ist, muß der Führerschein zurückgegeben werden.
9 Monate „Lappen“ weg und keine Verhandlung – Führerschein muß zurückgegeben werden
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