9 Monate „Lappen“ weg und keine Verhandlung – Führerschein muß zurückgegeben werden

So sieht es das AG Cottbus (StV 2006, 521) und entspricht es auch der Praxis des AG Frankfurt am Main. Wurde der Führerschein sichergestellt oder vorläufig entzogen und sind seither 9 Monate vergangen, ohne daß es zu einem Strafbefehl oder Urteil gekommen ist, muß der Führerschein zurückgegeben werden.

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