§ 23 I a StVO verbietet das Handytelefonieren im Auto. Wer auf dem Standstreifen der Autobahn anhält (eigentlich keine gute Idee) und den Motor anläßt, um so zu telefonieren, wäre besser weitergefahren. Das Anhalten nützt nämlich insofern nichts, als es in diesem Fall trotzdem ein Verstoß gegen das Handyverbot ist, weil der Motor läuft (OLG Düsseldorf-NJW Spezial, 2008, 715).
Nochmals: Handyverbot im Auto
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