Mann mittleren Alters und ziemlich abgebrannt hat Verhältnis mit alter Frau von über 80. Sie bestellt in einem Jahr Sachen für über 8000 € für ihn. Irgendwann trennt man sich, zumal der Mann eine jüngere Frau kennengelernt hatte. Eine Weile hatte man es zu dritt miteinander ausgehalten. Ein Jahr später erstattet der Enkel der Frau Anzeige gegen den Mann und dessen neue Freundin wegen Betruges. Die alte Frau wird vernommen und sagt, sie hätte von den ganzen Bestellungen nichts gewußt, die müsse der Mann zusammen mit der neuen Freundlin gemacht haben. Anklage wird erhoben wegen mehr als zwanzig Betrugsfällen. Das Amtsgericht Dieburg spricht die Freundin frei, weil man ihr nichts nachweisen könne. Den Mann verurteilt es zu 1 1/2 Jahren auf Bewährung. Die Verhandlung hatte von 9 bis 16 Uhr gedauert.
Auf die Berufung hin wurde nun auch der Mann freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte dies beantragt. Großartig Neues gab es nicht in der Verhandlung. Sie dauerte auch nur von 9 bis 11.30 Uhr.
Warum hatte es nicht schon dem Schöffengericht in Dieburg zu denken gegeben, daß die alte Frau fast alle Lieferungen quittiert und die Rechnungen bezahlt hatte? Wie konnte es da in sein Urteil schreiben, die alte Frau habe von nichts gewußt?
Einige Monate davor gab es vom Schöffengericht Dieburg eine Verurteilung zu zwei Jahren mit Bewährung. Hätte der Angeklagte kein Geständnis abgelegt, wäre die Strafe höher ausgefallen und es hätte keine Bewährung mehr gegeben. Deshalb gestand der Angeklagte. Das Geständnis aber war falsch. Er legte Berufung ein und widerrief. Er mußte nicht mehr mit einer Verschlechterung rechnen, weil nur er Berufung eingelegt hatte. Das Verfahren wurde in der Berufungauf Kosten der Staatskasse eingestellt, die auch die Anwaltskosten des Angeklagten zu tragen hatte.
Die Antwort auf obige Frage: Berufungsgerichte wachen über die Richter, bei denen es nötig ist.