Mehrwertsteuer muß nur ersetzt werden, wenn sie angefallen ist, bei einem Totalschaden dann, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde. Findet der Geschädigte zunächst kein adäquates Ersatzfahrzeug und kauft er es erst ein Jahr später, dann muß die Mehrwertsteuer halt eben dann erst gezahlt werden. Aber sie muß gezahlt werden (AG Marl-NJW 2009, 155).
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