Der „Witz“ der Entscheidung von Marl…

… sei nicht die späte Ersatzbeschaffung sondern, daß bereits zuvor ein Interimsfahrzeug angschafft (und bezüglich dessen auch schon MwSt bezahlt worden ist), so der Kommentator.
Letzteres war zwar so, ist aber nicht der „Witz“. Die Entscheidung beschäftigt sich nämlich lang und breit mit konkludentem Verzicht und Verwirkung, so daß es ersichtlich um den Zeitfaktor und nicht um das Interimsfahrzeug geht.

Ein Gedanke zu „Der „Witz“ der Entscheidung von Marl…

  1. Pingback: Mehrwertsteuernachforderung bei Ersatzbeschaffung durch Kauf eines zweiten Pkw | Jurakopf - Tipps für Jurastudenten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .