In einer Strafsache vor dem Amtsgericht Bensheim ist ein damalige Insasse der Psychiatrie in Heppenheim der Sachbeschädigung angeklagt. Er soll religiös-wahnhafte Graffiti an die Klinikmauern gesprüht haben. Die Klinik erstattete Anzeige.
Im Strafverfahren beantragt der Verteidiger ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Was macht der Richter? Er gibt ein Gutachten ausgerechnet bei der Geschädigten und Anzeigeerstatterin in Auftrag, das dementsprechend ausfällt. Der damals stationär in der Psychiatrie Untergebrachte war natürlich voll schuldfähig, das Gutachten strotzt von Voreingenommenheit.
Der Richter hat zu der Hauptverhandlung am 30.01.09 die Sachverständige, eine Assistenzärztin, nicht einmal geladen.
Sie wird wohl kommen müssen. Sie wird wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Beim Amtsgericht Bensheim entscheidet das Opfer über den Verdächtigen
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