Wenn einem dreimal dieselbe Sch… widerfährt –
das ist schon einen Kommentar in meinem Blog wert!
Gestern auf der Rückfahrt von Bielefeld hätte ich gleich dreimal Kollegen oder zumindest der Polizei und der Justiz Arbeit verschaffen können.
Ich fahr mit 200 so für mich hin
und nichts als nach Bensheim
das war mein Sinn…
Doch plötzlich fährt einer von rechts kommend auf meine Spur, vielleicht so mit 100, 110.
Mal war`s ein roter Mitzubishi mit LIP-Kennzeichen, mal ein siberner Touran aus „MKK“ und zu guter letzt ein 6er BMW auf Frankfurt. Beim ersten Mal flog noch alles durchs Auto. Bei den anderen beiden Malen nicht. Es lag ja eh schon alles unten.
Die Herrschaften blinkten natürlich ordentlich vorher! So nach dem Motto: Achtung, ich fahr dir jetzt vor die Schnautze! Aber was heißt vorher; den Blinker anmachen und rüber auf die linke Spur. Das ist praktisch eins.
Was macht man, außer brutalst möglich abbremsen? Lichthupe und „Signalhorn“, wie es prosaisch im Straßenverkehrsrecht heißt, betätigen. Das eigentlich erstaunliche ist, daß darauf nicht reagiert wird. Weder wird der Überholvorgang abgebrochen, noch gönnt man mir, nachdem er abgeschlossen ist und man sich wieder rüberbequemt hat, auch nur einen Blick. Hat man es denn hierbei mit Verkehrsautisten oder nur mit ganz normalen Arschlöchern zu tun?
Ihnen sei gesagt:
1. Die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr setzt voraus, daß man seine Sinne beisammen hat.
2. Fährt man in der beschriebenen Weise, ist das entweder nicht der Fall oder man ist schlicht kriminell.
3. Fährt man einem in der beschriebenen Weise vor die Schnautze, macht man sich aber auch dann strafbar, wenn Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, man also einfach nur zu dabbisch gewesen ist. Dann liegt eine fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung vor. Das ist kein Kavaliersdelikt. Es gibt nicht nur sieben Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt; vor allem ist es ein Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die gesetzliche Mindessperre beträgt sechs Monate.
Klar. Mit 200 so vor sich hin. Möglichst noch das Handy an Ohr.
Wenn alles durchs Auto fliegt, wie war dann die „Ladungssicherung“? Ist in letzter Zeit die Polizei ganz scharf drauf.
Da gibts doch auch die Richtgeschwindigkeit von 130. Oder nicht? Wer diese leicht überschreitet ist da auch ganz schnell mit ner Gefärdung dabei.
Kein Jurist, aber auch oft unterwegs und zufällig drüber gestolpert.
Ich fahr mit 200 so für mich hin
und nichts als nach Bensheim
das war mein Sinn…
Diese Einführung sagt doch alles.
Anmerkung Flauaus: Kurt gehört zu denjenigen, die etwas gegen Schnellfahrer haben. Das kann ich nicht ändern. Aber schnelles Fahren ist in Deutschland (noch) erlaubt. Und deshalb haben auch die Schleicher Rücksicht zu nehmen und nicht blind und blöd einen Spurwechsel zu vollziehen, bei dem der rückwärtige Verkehr zu Gewaltbremsungen gezwungen ist. Insoweit ist die Rechtslage vollkommen klar.