In einem Strafverfahren hatte die Ehefrau des Angeklagten als Zeugin zu der Benutzung des Tatfahrzeuges ausgesagt. Dies veranlaßte den Richter zu dem Vorhalt, dann müsse ja wohl Superman das Auto gefahren haben. Ausdrücklich fragte er: „Hat Superman das Auto gefahren?“
Die Trinkmengenangaben der Zeugin, die nicht zur festgestellten Blutalkohalkonzentration bei ihrem Mann paßten, veranlassten den Richter zu der Feststellung und anschließenden Frage, dann müsse er Supermanbiere gewesen sein; „Waren es Supermanbiere?“
Das Kammergericht Berlin (NJW 2009, 96) hat hierzu entschieden, daß ein solches Verhalten des Richters bei einem verständigen Angeklagten die Besorgnis erweckt, der Richter habe sich schon ein abschließendes negatives Bild über den Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage gemacht. Die Ablehnung sei daher zu Recht erfolgt. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wurde daher aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an ein anderes Gericht verwiesen.
Vergleich mit Comicfigur und Befangenheit des Richters
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