Heute kann man in der Presse lesen, daß die angeblichen Ergebnisabsprachen vor Beginn der Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bochum zwischen den Berufsrichtern, der Staatsanwaltsschaft und den Verteidigern vom Gerichtssprecher dementiert worden sind. Man liest, so etwas gäbe es garnicht, Gespräche fänden zwar statt, aber nur über organisatorische Dinge, wie die Termine und eventuell wann welche Zeugen geladen werden und dergleichen. Anders könne das auch nicht sein, weil die Schöffen ja noch nicht involviert seien.
Da ist man in Bochum wohl „päpstlicher als der Papst“. Man hat fast den Eindruck, solche Absprachen seien Teufelszeug.
Sie sind, wenn die Formalien eingehalten werden, erlaubt. Natürlich müssen die Schöffen später einbezogen werden. Kaum vorstellbar, daß es solche Gespräche über ein mögliches Ergebnis ausgerechnet in Bochum nicht gegeben haben soll.
Keine Abspachen in Bochum (Fall Zumwinkel)
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