Archiv für den Tag: Februar 9, 2009

Punkteabbau und Tattagprinzip

Zu § 4 IV StVG hat das Bundesverwaltungsgericht am 29.09.08 eine praktisch wichtige Entscheidung gefällt. Ob Punkte und wenn ja wieviele abgebaut werden können, wenn man an einem Aufbauseminar teilnimmt, hängt vom Punktestand ab. Punktestand ist dabei nicht alleine das, was in Flensburg eingetragen ist. Reicht man die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle ein in der Annahme, man habe 8 Punkte und könne 4 abbauen, hat aber einen weiteren Verstoß begangen, der noch nicht rechtskräftig geahndet und daher noch nicht in Flensburg eingetragen ist, so werden nur 2 Punkte abgezogen, wenn es nachträglich noch zur Eintragung von diesen neuen Punkten kommt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insoweit für das Tattagprinzip und gegen das Rechtskraftprinzip entschieden. Weiterlesen