Der junge Mann, ein Heranwachsender, war 4 Jahre mit dem Mädchen zusammen gewesen. Dann hatte sie „Schluss“ gemacht und in der Disco traf er sie mit ihrem „Neuen“, mit dem sie schon auffällig oft zusammen war, als noch nicht „Schluss“ war. Die Zur-Rede-Stellungen führen zu nichts, so daß er den „Neuen“ gegen die Brust stieß und versuchte, diesem das Knie in den Bauch zu drücken. Anschließend fuhr er mit einem Kumpel hinter der Exfreundin und dem Neuen her, wobei der Kumpel mit einer auch den anderen beiden bekannten Schreckschußpistole, herumballerte. Zu Schaden kam keiner.
Das Verfahren wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde in der heutigen Hauptverhandlung gegen Zahlung von 800 € an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Auch wenn der Strafrichter weit weniger Verständnis für einen eifersüchtigen jungen Mann aufbringen konnte, als Verteidiger und anscheinend auch altgedienter und erfahrener Oberamtsanwalt.
Strafverfahren wegen Körperverletzung vom Amtgericht Fürth eingestellt
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