Maßgeblich für die Höhe des Bußgeldes ist der Tatzeitpunkt. Liegt er vor dem 01.02.09 sind die alten Sätze anzuwenden, danach die Neuen.
Höhere Bußgelder und Altfälle
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Maßgeblich für die Höhe des Bußgeldes ist der Tatzeitpunkt. Liegt er vor dem 01.02.09 sind die alten Sätze anzuwenden, danach die Neuen.