Richter legt Berufung gegen eigenes Urteil nahe

Der Angeklagte hatte in der Kneipe gesoffen und irgendwann war das Geld alle. Er wollte aber noch weiter saufen. Also ging er in seine Bude, wo er zwar kein Geld hatte, aber ein Kumpel seine Sachen eingestellt hatte, in der Hoffnung, in dessen Sachen Geld zu finden. Dort fand er aber nur eine ungeladene Luftdruckpistole. Spontan entschied er, damit die benachbarte Tankstelle zu überfallen, was er – unmaskiert – auch tat und dabei 600 € erbeutete. Die Kassiererin nahm ihn erst gar nicht für voll und fragte ihn ungläubig, ob er das ernst meine.
Mit der Beute trank er dann in der Kneipe weiter. Dort überkam ihn dann aber doch die Reue und er rief seine Exfrau an und „beichtete“. Die benachrichtigte die Polizei. Er wurde festgenommen.
Gestern nun die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Darmstadt. Der Angeklagte war fassungslos und heulte wie ein Schloßhund. Er bat die Kassiererin um Vergebung, die ihm gewährt wurde. Um eine Alkoholentziehungstherapie hatte er sich schon im Gefängnis gekümmert. Das Gericht gab ihm 2 Jahre, 8 Monate, hob aber der Haftbefehl auf. Wenn er sich, so der Vorsitzende, bis zur Berufungsverhandlung bewähre und erfolgreich eine Entziehungskur hinter sich gebracht habe, hätte er Chancen für eine niedrigere Strafe und deren Aussetzung zur Bewährung. Salomonisch!

p.s.: Die 8. kleine Strafkammer des Landgerichts Darmstadt hat die Berufung inzwischen verworfen.

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