Aus einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Darmstadt vom 24.03.2009 (1e StVK 1591/08):
Der Verurteilte hatte die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung beantragt, nachdem 2/3 der Strafe vollstreckt waren. „Die Staatsanwaltschaft* hat das Gesuch nicht befürwortet. Die Justizvollzugsanstalt** hat das Gesuch ursprünglich in ihrer Stellungnahme vom 11.06.2008 befürwortet. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Gesuch – entgegen einer in der Hauptverhandlung gegebenen Zusage – nicht befürwortet hatte und von der Strafvollstreckungskammer ein Sachverständigengutachten eingeholt worden war, hat die Justizvollzugsanstalt ihre damalige Einschätzung nicht mehr aufrecht erhalten und in ihrer Stellungnahme vom 03.12.2008 zu dem erneuten Gesuch des Verurteilten die bedingte vorzeitige Entlassung nicht mehr befürwortet. Weiterlesen
Strafvollstreckungskammer entscheidet gegen Staatsanwaltschaft und JVA
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