Der Paketzusteller war wegen gefährlicher Körperverletzung (Tatwerkzeug = Schlüsselbund) zum Nachteil seiner Lebensgefährtin ihres Sohnes, begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, im Februar vom Amtsgericht Bensheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden (ebenfalls zur Bewährung) obwohl die Verletzungen von Frau und Kind diskret waren und der „Täter“ strafrechtlich bislang noch nie in Erscheinung getreten war. Wie es zu diesem Fehlurteil kommen konnte, ist unklar. Der Paketzusteller hatte in erster Instanz einen anderen Anwalt. Vielleicht hatte dem Richter ja schon nicht gefallen, dass der Angeklagte die Vorwürfe bestritten hat. Weiterlesen
Drei Verhandlungen… Teil 2
Schreiben Sie eine Antwort