1. Teil
Das Amtsgericht Michelstadt hatte über einen jungen Mann zu entscheiden, der zum wiederholten Male wegen Gewalttätigkeiten aufgefallen war. Er war deswegen auch strafrechtlich verurteilt worden. So unter anderem im Jahre 2006, als er erst 16 Jahre alt war, zu einer Bwährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Danach im Jahr 2007 zu einem Arrest von vier Wochen. Dieser wurde allerdings erst im Juli 2008 vollstreckt. Die neuerliche Tat war in laufender Bewährung und vor der Verhängung des Arrestes begangen worden. Angeklagt war eine gefährliche Körperverletzung wegen gemeinschaftlicher Begehungsweise. Weiterlesen