Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt dem OLG Naumburg eine „krasse Mißdeutung des Inhalts der Norm (des § 2 StrRehaG), die auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht“ (2 BvR 718/08 vom 13.05.2009).
Nach dem Fall Görgülü scheint sich das OLG Naumburg allmählich zum Bad OLG Deutschlands zu entwickeln.
(siehe auch meine Beiträge vom 28.10.08, 29.10.08, 16.01.09 und 10.04.09)
Sehr geehrter Herr Flauaus,
dann sollten Sie erst einmal das Urteil 2 Ws Reh 8/10 OLG Naumburg lesen, welches das OLG Naumburg auf die Zurückverweisung des 2 BvR 718/8 erlassen hat.
Da wird einem dann schon Angst!
Gruß Ralf Weber
Die vorgenannte Entscheidung ist einzusehen bei:
http://beck-online.beck.de/default.aspx?VPATH=bibdata/ents/urteile/2010/cont/beckrs_2010_30332.htm