Mit Fußballprofis sollte man keine Spielchen machen. Sonst drohen Eigentore.
Der wegen Betruges Angeklagte hatte seinen ehemaligen Nachbarn am vornehmen Zürichsee, einen früheren Profifußballer, als Entlastungszeugen aufgeboten. Leider konnte er die Beweisbehauptungen nicht bestätigen. Nicht aus Unkenntnis. Aus Kenntnis bekundete er gegenteiliges. Schlimmer noch: auch er hatte dem Angeklagten („wir waren Freunde“) im Jahre 2003 beinahe 150.000 SFR geliehen. Zurück erhielt er nur 30.000 und sei im übrigen vertröstet worden. Die Geldverleihung habe er lange vor seiner Frau geheim gehalten. Als sie davon erfuhr, sei dies ein wesentlicher Grund für die spätere Trennung gewesen.
Dem Verteidiger fällt ein Wort aus der Fußballsprache ein: „Arschkarte“.
Gestern in Gera (Teil 6)
Schreiben Sie eine Antwort