Der Angeklagte hatte nur Mist erzählt und seine Angaben in der Hauptverhandlung widersprachen denen in früheren Vernehmungen. In der Verhandlungspause wurde der Verteidiger gefragt, weshalb er seinen Mandanten denn so frei von der Brust weg reden lasse. Antwort: wenn der verurteilt wird, begründet er dies im Knast ansonsten damit, sein Verteidiger habe ihn ja auch nicht sprechen lassen. Unausgesprochen: … und beschädigt mir womöglich ebenda meinen Ruf und mein Geschäft.
Das erinnert mich an meinen Beitrag vom 16.12.09 über „Absprachen, Anwaltsvergütung und bunte Hemden“.
Auch ein Argument
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