Gestern wurde in dem Vergewaltigungsprozess das Urteil verkündet. Der Angeklagte Peter M. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren, sein Sohn Marcel H. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und ein weiterer Täter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Am ersten Verhandlungstag Anfang Juli 2009 hatte der Vorsitzende bezüglich des Hauptangeklagten angedeutet, dass ohne ein Geständniss eine Freiheitsstrafe von „10 +“ in Betracht komme. In der heutigen mündlichen Urteilsbegründung hatte er ausgeführt, dass für den Hauptangeklagten durchaus auch die Maßregel der Sicherungsverwahrung in Betracht gekommen wäre. Dies hätte jedoch die Begutachtung dieses Angeklagten und damit verbunden die Aussetzung der Hauptverhandlung vorausgesetzt. Hiervon habe man, mit Rücksicht auf den schwierigen Prozessverlauf und die hoch belastete Nebenklägerin, die während der Dauer der Hauptverhandlung einen Selbstmordversuch unternommen hatte, abgesehen.
Der Hauptangeklagte folgte der Urteilsverkündung und -begründung in Handschellen. Diese hatte der Vorsitzende, entgegen dem üblichen, angeordnet, nachdem der Hauptangeklagte, wie während des Verfahrens bekannt geworden war, gegenüber einem Mitgefangenen für den Fall seiner Verurteilung mit der Geiselnahme seiner Verteidigerin gedroht hatte.
Urteil im Vergewaltigungsprozess
1 Antwort