Man kann sicher darüber streiten, welcher Verfahrensverstoß der Strafverfolgungsbehörden am Ende dazu führt, dass der erhobene Beweis nicht gegen den Beschuldigten im Strafverfahren verwertet werden darf.
Offensichtliche Verfahrensverstöße aber gar nicht erst als solche zu erkennen und dann, wenn man darauf aufmerksam gemacht wird, ihn als solchen nicht anzuerkennen und (noch später) sich schön zu reden, ist indiskutabel.
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Verhaften sie die üblichen Verdächtigen
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