Gestern war in Wahrheit heute, aber „gestern in Gera“ klingt einfach besser. Auf jeden Fall wurde das Verfahren gegen die mitangeklagte Ex-Ehefrau des sogn. Hauptangeklagten abgetrennt, plädiert und abgeurteilt. O.k., es hatte eine verfahrensbeendende Absprache gegeben, aber muß man dann im Schlussvortrag unbedingt sagen, man (oder besser frau) schließe sich den Ausführungen der Staatsanwältin „voll und ganz“ (eine i.ü. sprachlich ebenso fragwürdige Formulierung wie das in Thüringen beliebte „stets und ständig“) an? Findet man das nicht dann doch zu servil? Dies vor allem dann, wenn das neapolitanische Kassationsgericht die Auslieferung der Angeklagten, die sechs Wochen in Auslieferungshaft gesessen und dann noch ebensolange in einer Art Auslieferungshausarrest, abgelehnt hatte und die Angeklagte sodann in Absprache mit der Staatsanwaltschaft aus freien Stücken nach Deutschland eingereist war, um sich dem Verfahren zu stellen, was ihr mit ihrer sofortigen Verhaftung gedankt wurde. So war sie nun seit mehr als einem Jahr in Deutschland in U-Haft für die Staatsanwaltschaft Gera. Ihre beiden Pflichtverteidiger beantragten in dieser Zeit keine mündliche Haftprüfung und legten auch keine Beschwerde gegen den Haftbefehl oder die -fortdauerbeschlüsse ein.
Gestern in Gera (Teil 7)
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