… ergeben sich bei einer ca. 60kg-Frau bei einer Flasche Wein, mehr bedarf es dazu nicht. Die Rechtsfolgen sind ebenso klar. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und wird in 9 bis 13 Monaten neu erteilt. Die Geldstrafe wird 1 bis 1 1/2 Nettomonatsgehälter betragen. Kein Kavaliersdelikt zwar, wobei die Formulierung bei einer Frau nicht wirklich glücklich ist, aber auch kein Drama. Strafe muß sein und das war’s dann.
Naja, da muss sie aber die Flasche Wein im Stehen an der Tecke, sozusagen auf ex, getrunken haben.
Flauaus: Ich weiß zwar nicht, was eine „Tecke“ ist, aber eine Flasche Rotwein (0,7 L) enthält 70 g Alkohol. Das ergibt bei einer 60kg-Frau eine max. BAK von 1,94 Promille, von der ein Resorptionsdefizit von 10% abzuziehen ist, ergibt 1,75 Promille. Bei einem Abbau von 0,15 Promille/Stunde hätte die Trinkzeit incl. einstündiger Resorptionszeit somit ca. 2 1/2 Stunden betragen, so daß man nun wirklich nicht von einem Sturztrunk reden kann.
Sturztrunk hin oder her. Man denke an die ausgelobte Gradlinigkeit. Flasche angesetzt und gradlinig ausgetrunken 😉