Wie der heutigen Presseerklärung des BGH zu entnehmen ist, hat dieser den vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags verurteilten Medizinrechtler freigesprochen, der einer Angehörigen geraten hatte, der nur noch künstlich am Leben gehaltenen den Versorgungsschlauch für die künstliche Ernährung zu kappen. Dies hatte deren Wunsch entsprochen. Dann sei auch aktives Tun gerechtfertigt und es handele sich auch nicht um eine Tötung auf Verlangen (2 StR 454/09).
Freispruch für Anwalt durch BGH
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