Pressemitteilung von heute:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-056.html
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Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Bosbach ((CDU) nennt das gestrige Urteil des BVerfG zur Sicherungsverwahrung „problematisch“, nachdem er gestern schon unangenehm durch die Äusserung aufgefallen war, die Kanzlerin dürfe sich doch wohl noch „freuen“, wenn ein Massenmörder wie Bin Laden getötet wird.
Vielleicht entspricht es ja der Vorstellung eines Herrn Bosbach, mit den Sicherungsverwahrten ähnlich wie mit Bin Laden zu verfahren. Wäre sicher weniger „problematisch“. Mörder wären sicher auch darunter, mitunter sogar Massenmörder, was dann wieder zu „Freude“ Anlass geben könnte.
Die neue Entscheidung des BVerfG zu § 81a StPO (NJW 2010, 2864).